Der nachstehende Offene Brief wurde den Mitgliedern des Deutschen Bundestagss am 6. Dezember 2012 per E-Mail zugestellt und in nur sieben Tagen von über 1000 Unterstützern unterzeichnet. Das Ergebnis der Kampagne wurde den Abgeordneten noch am 14. Dezember 2012, dem Tag der Abstimmung, mitgeteilt.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
am 12. Dezember 2012 sollen Sie über den Antrag der Bundesregierung zwecks „Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO (NATINADS) auf Ersuchen der Türkei auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom XX. Dezember 2012 hierzu“ befinden.
Obwohl Syrien nicht die Absicht hat, die Türkei anzugreifen, sich vielmehr bewaffneter Banden erwehren muss, die aus der Türkei eindringen, und für deren Bekämpfung Raketen ungeeignet sind, gibt der deutsche Außenminister die fadenscheinige Begründung, das Patriot-Raketen- Abwehrsysteme diene dem „Schutz der Türkei vor möglichen Raketenangriffen aus Syrien.“ Offenkundig geriert sich das NATO-Mitglied Türkei als Schutzmacht der sogenannten „Freien Syrischen Armee“, der sie die Einschleusung samt Waffen über die türkische Grenze nach Syrien er-möglicht, und sie dabei logistisch und geheimdienstlich unterstützt. Die Berufung auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung ist unter diesen Umständen rechtsmissbräuchlich und ein Vorwand, die eigene Kriegsbeteiligung zu tarnen. Die Bereitstellung der gewünschten Waffensysteme bedeutet, dass Deutschland im unerklärten Krieg gegen Syrien von der bisherigen Beteiligung am ferngesteuerten Bandenkrieg zum eigenen aktiven militärischen Eingreifen als Kriegspartei übergeht.